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Bei einem Haftpflichtschaden hat der Geschädigte folgende Wahl der Auszahlung: Reparaturfall (Reparaturkosten < Wiederbeschaffungswert) Reparaturkosten Brutto (inkl. MwSt) bei Reparatur mit Rechnung Reparaturkosten Netto (ohne MwSt) bei fiktiver Auszahlung (nach Gutachten) Wirtschaftlicher Totalschaden (Reparaturkosten > Wiederbeschaffungswert) Auszahlungsbetrag = Wiederbeschaffungswert - Restwert Sonderfall 130% Regelung (Reparaturkosten bis 130% des Wiederbeschaffungswert) Reparaturkosten Brutto bei Reparatur mit Rechnung Wiederbeschaffungwert - Restwert bei fiktiver Abrechnung, wird eine ordnungsgemäße Reparatur mit Bestätigung durchgeführt und das Fahrzeug weiter genutzt, kann nachträglich nach Reparaturkosten Netto abgerechnet werden. Außerdem werden in dem Gutachten Nutzungsausfall und Wertminderung ausgewiesen. Weitere wichtige Stichwörter aus der Schadensregulierung 130%-Grenze bzw. Integritätsinteresse Abstrakte oder fiktive Schadensabrechnung Beauftragung eines Sachverständigen Betriebsgefahr Mehrwertsteuer Mietwagenkosten Nutzungsausfall Rechtsanwaltskosten Restwert Sachverständigenkosten Schadensminderungspflicht Totalschaden Vor- bzw. Altschäden Wertminderung Außerdem finden Sie weitere Begriffe aus dem Verkehrsrecht unter www.Verkehrslexikon.de
Ingenieur- und Sachverständigenbüro Martin Glomb
Was wird ausgezahlt