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Der Unfall
Grundsätzlich kann man das Ereignis des Unfalls in 3 Bereiche unterteilen:   1.  Vor dem Unfall Bei der weiteren Schadensregulierung kann es von wesentlichem Vorteil sein wenn man folgendes Equipment im Auto mit sich führt: - Unfallbericht (von europäischen Versicherungskammern genehmigt, den Bericht gibt es auch in anderen Sprachen bei gleicher Auflistung) - Kugelschreiber und Schreibpapier - Fotoapparat oder Fotohandy 2.  Am Unfallort Das Verhalten am Unfallort in den ersten Minuten nach dem Unfall kann sowohl lebenswichtig, als auch von großer Bedeutung für die weitere Schadenregulierung sein. Insbesondere geht es dabei um die Versorgung der Verletzten sowie um die Sicherung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz. Folgende Vorgehensweise sollte dabei eingehalten werden: - Halten Sie an, dazu sind Sie vom Gesetz her verpflichtet! - Sichern Sie die Unfallstelle! Die Position von beteiligten Fahrzeugen sollte vorläufig nicht verändert werden. Zur Vermeidung von   weiteren Personenschäden sollte die Absicherung der Unfallstelle vor der Ersten Hilfe erfolgen! - Versorgen Sie Verletzte mit Erster Hilfe! Schlimmer wie jeder Blechschaden sind Personenschäden. Zur Hilfeleistung sind Sie   verpflichtet! - Sichern Sie Beweismittel! Verändern Sie nach Möglichkeit die Lage der beteiligten Fahrzeuge nicht. Wenn dies nicht möglich ist sollten   Sie Bilder der Unfallsituation machen. Wenn Sie und der Unfallgegner sich bei Bagatellschäden dazu entschließen, die Polizei nicht zu   verständigen, fertigen Sie wenigstens ein genaues Unfallprotokoll an (Formular siehe vor dem Unfall). - Bei Personenschäden und hohen Sachschäden sollten Sie auf jeden Fall die Polizei (110) rufen! Aussagen gegenüber der Polizei sollten   jedoch genau bedacht bzw. verweigert werden. Sie haben das Recht die Aussage zu verweigern! - Wenn keine Personenschäden vorhanden sind, können Sie nach dem Ausfüllen des Unfallprotokolls (Personalien, Identität des   Fahrzeugs...) in der Regel die Unfallstelle verlassen. Bei größeren Schäden sollten Sie allerdings auf die Polizei warten. Wenn Sie einen   Schaden dem Geschädigten nicht direkt mitteilen können (z.B. parkendes Auto) müssen Sie 30 Minuten warten. Danach können Sie den   Unfallort verlassen, Ihre Personalien müssen Sie aber am Unfallort hinterlassen und sich anschließend unverzüglich bei der Polizei oder   dem Geschädigtem melden.   3.  Nach dem Unfall Die folgende Auflistung sollte, nach Möglichkeit, in aller Ruhe abgearbeitet werden: - Suchen Sie bei Verletzungen als erstes einen Arzt auf! - Wer trägt die Schuld? Sind Sie unverschuldet dann geben Sie ein Gutachten bei einem Sachverständigen Ihrer Wahl in Auftrag und   beauftragen Sie einen Rechanwalt Ihrer Wahl. Tragen Sie eine Teilschuld informieren Sie sich vorher bei Sachverständigen/Rechtsanwalt   über die anfallenden Kosten. Bei Teilschuld von z.B. 50:50 übernimmt die Versicherung auch nur 50% der Sachverständigen- und   Anwaltskosten. Dieses Geld haben Sie aber durch die Unterstützung von Sachverständigen/Rechtsanwalt Ihrer Wahl in der Regel mehr   als "raus". - Sind Sie unverschuldet und Ihr Fahrzeug ist nicht mehr fahrfähig, können Sie sich einen Mietwagen besorgen. Die Kosten müssen dann   von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Allerdings muss berücksichtig werden, dass dann die Reparatur des eigenen   Fahrzeugs, aufgrund der Schadenminderung, zügig veranlasst wird. Die Tarifklasse sollte mit Ihrem Rechtsanwalt/Sachverständigen   abgesprochen werden. - Wenn Sie das Gutachten des Sachverständigen erhalten haben, können Sie Ihr Fahrzeug nach Rücksprache mit Ihrem Anwalt für die   Reparatur frei geben. Wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr reparaturfähig ist, beginnen Sie mit der Suche nach einem Ersatzfahrzeug. - Informieren Sie die gegnerische Versicherung. - Sollte die gegnerische Versicherung eine Nachbesichtigung durch einen eigenen Sachverständigen durchführen wollen, sollte dies   verweigert werden, da in der Regel kein Recht dazu besteht. Wenn die Versicherung dies nicht akzeptiert sollte spätestens hier die   weitere Vorgehensweise mit Ihrem Anwalt abgesprochen werden.