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Bei einem Unfallgutachten ist es wichtig, rechtlich sowie inhaltlich, alle notwendigen Punkte zu erfassen. Hier möchten wir auf die 2 wichtigsten Rechte bei einem unverschuldeten Unfall hinweisen: 1. Sie haben das Recht einen Sachverständigen Ihres Vertrauens auszuwählen, die Kosten müssen bei einem Überschreiten der Bagatellschadenhöhe von 500...700.-€ von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. 2. Ebenso haben Sie das Recht einen Anwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Diese Kosten müssen in der Regel ebenfalls von der Versicherung übernommen werden und können nur in Ausnahmefällen vom Versicherer verweigert werden. Nutzen Sie Ihre Rechte, denn ein Übertragen der Schadensregulierung an die Versicherung zum sogenannten Schadensmanagement (Versicherung organisiert Gutachter, Fahrzeugabholung, Reparaturwerkstatt...) hat schon manchen "Tausender" gekostet. Folgende Inhalte und Leistungen sollte ein Gutachten erbringen - Beweissicherung mit entsprechender Dokumentation - Besichtigung der Fahrzeuge beim Kunden, in der Werkstatt oder sonst wo - Mängelfeststellung - Ermittlung von Reparaturkosten und -dauer - Wertminderung - Nutzungsausfall - Wiederbeschaffungswert - Restwert - Gutachtenerstellung in 1-2 Tage
Ingenieur- und Sachverständigenbüro Martin Glomb
Unfallgutachten