Bei einem Haftpflichtschaden hat der Geschädigte folgende Wahl der Auszahlung:Reparaturfall (Reparaturkosten < Wiederbeschaffungswert)Reparaturkosten Brutto (inkl. MwSt) bei Reparatur mit RechnungReparaturkosten Netto (ohne MwSt) bei fiktiver Auszahlung (nach Gutachten)Wirtschaftlicher Totalschaden (Reparaturkosten > Wiederbeschaffungswert)Auszahlungsbetrag = Wiederbeschaffungswert - RestwertSonderfall 130% Regelung (Reparaturkosten bis 130% des Wiederbeschaffungswert)Reparaturkosten Brutto bei Reparatur mit RechnungWiederbeschaffungwert - Restwert bei fiktiver Abrechnung, wird eine ordnungsgemäße Reparatur mit Bestätigung durchgeführt und das Fahrzeug weiter genutzt, kann nachträglich nach Reparaturkosten Netto abgerechnet werden.Außerdem werden in dem Gutachten Nutzungsausfall und Wertminderung ausgewiesen.Weitere wichtige Stichwörter aus der Schadensregulierung130%-Grenze bzw. IntegritätsinteresseAbstrakte oder fiktive SchadensabrechnungBeauftragung eines SachverständigenBetriebsgefahrMehrwertsteuerMietwagenkostenNutzungsausfallRechtsanwaltskostenRestwertSachverständigenkostenSchadensminderungspflichtTotalschadenVor- bzw. AltschädenWertminderungAußerdem finden Sie weitere Begriffe aus dem Verkehrsrecht unter www.Verkehrslexikon.de