Grundsätzlich kann man das Ereignis des Unfalls in 3 Bereiche unterteilen:1. Vor dem UnfallBei der weiteren Schadensregulierung kann es von wesentlichem Vorteil sein wenn man folgendes Equipment im Auto mit sich führt:- Unfallbericht (von europäischen Versicherungskammern genehmigt, den Bericht gibt es auch in anderen Sprachen bei gleicher Auflistung)- Kugelschreiber und Schreibpapier- Fotoapparat oder Fotohandy2. Am UnfallortDas Verhalten am Unfallort in den ersten Minuten nach dem Unfall kann sowohl lebenswichtig, als auch von großer Bedeutung für die weitere Schadenregulierung sein. Insbesondere geht es dabei um die Versorgung der Verletzten sowie um die Sicherung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz. Folgende Vorgehensweise sollte dabei eingehalten werden:- Halten Sie an, dazu sind Sie vom Gesetz her verpflichtet!- Sichern Sie die Unfallstelle! Die Position von beteiligten Fahrzeugen sollte vorläufig nicht verändert werden. Zur Vermeidung von weiteren Personenschäden sollte die Absicherung der Unfallstelle vor der Ersten Hilfe erfolgen!- Versorgen Sie Verletzte mit Erster Hilfe! Schlimmer wie jeder Blechschaden sind Personenschäden. Zur Hilfeleistung sind Sie verpflichtet!- Sichern Sie Beweismittel! Verändern Sie nach Möglichkeit die Lage der beteiligten Fahrzeuge nicht. Wenn dies nicht möglich ist sollten Sie Bilder der Unfallsituation machen. Wenn Sie und der Unfallgegner sich bei Bagatellschäden dazu entschließen, die Polizei nicht zu verständigen, fertigen Sie wenigstens ein genaues Unfallprotokoll an (Formular siehe vor dem Unfall).- Bei Personenschäden und hohen Sachschäden sollten Sie auf jeden Fall die Polizei (110) rufen! Aussagen gegenüber der Polizei sollten jedoch genau bedacht bzw. verweigert werden. Sie haben das Recht die Aussage zu verweigern!- Wenn keine Personenschäden vorhanden sind, können Sie nach dem Ausfüllen des Unfallprotokolls (Personalien, Identität des Fahrzeugs...) in der Regel die Unfallstelle verlassen. Bei größeren Schäden sollten Sie allerdings auf die Polizei warten. Wenn Sie einen Schaden dem Geschädigten nicht direkt mitteilen können (z.B. parkendes Auto) müssen Sie 30 Minuten warten. Danach können Sie den Unfallort verlassen, Ihre Personalien müssen Sie aber am Unfallort hinterlassen und sich anschließend unverzüglich bei der Polizei oder dem Geschädigtem melden.3. Nach dem UnfallDie folgende Auflistung sollte, nach Möglichkeit, in aller Ruhe abgearbeitet werden:- Suchen Sie bei Verletzungen als erstes einen Arzt auf!- Wer trägt die Schuld? Sind Sie unverschuldet dann geben Sie ein Gutachten bei einem Sachverständigen Ihrer Wahl in Auftrag und beauftragen Sie einen Rechanwalt Ihrer Wahl. Tragen Sie eine Teilschuld informieren Sie sich vorher bei Sachverständigen/Rechtsanwalt über die anfallenden Kosten. Bei Teilschuld von z.B. 50:50 übernimmt die Versicherung auch nur 50% der Sachverständigen- und Anwaltskosten. Dieses Geld haben Sie aber durch die Unterstützung von Sachverständigen/Rechtsanwalt Ihrer Wahl in der Regel mehr als "raus".- Sind Sie unverschuldet und Ihr Fahrzeug ist nicht mehr fahrfähig, können Sie sich einen Mietwagen besorgen. Die Kosten müssen dann von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Allerdings muss berücksichtig werden, dass dann die Reparatur des eigenen Fahrzeugs, aufgrund der Schadenminderung, zügig veranlasst wird. Die Tarifklasse sollte mit Ihrem Rechtsanwalt/Sachverständigen abgesprochen werden.- Wenn Sie das Gutachten des Sachverständigen erhalten haben, können Sie Ihr Fahrzeug nach Rücksprache mit Ihrem Anwalt für die Reparatur frei geben. Wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr reparaturfähig ist, beginnen Sie mit der Suche nach einem Ersatzfahrzeug.- Informieren Sie die gegnerische Versicherung.- Sollte die gegnerische Versicherung eine Nachbesichtigung durch einen eigenen Sachverständigen durchführen wollen, sollte dies verweigert werden, da in der Regel kein Recht dazu besteht. Wenn die Versicherung dies nicht akzeptiert sollte spätestens hier die weitere Vorgehensweise mit Ihrem Anwalt abgesprochen werden.