Fahrräder
Schnell kommt es als Fahrradfahrer zu einem Zusammenstoß mit anderen Verkehrsteilnehmern, Fußgängern oder Haustieren.
Auch hier haben Sie als Geschädigter Anspruch auf eine komplette Reparatur oder Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzrades.
Die Abwicklung des Schadens ist die gleiche wie bei einem motorisierten Fahrzeug und ein Gutachten mit dokumentiertem Schaden
sowie einer Reparaturkalkulation hilft Ihnen schneller zur Auszahlung Ihres Schadens zu kommen, insbesondere bei einem
Haftpflichtschaden.
Bei einem Haftpflichtschaden müssen bei Überschreitung der Bagatellschadenshöhe von 500-700 Euro die Kosten
für das Gutachten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.
Bei Fahrradpreisen über 1.000 Euro ist diese schnell überschritten.
Wir beraten Sie gerne und begutachten alle Fahrradtypen, mit und ohne Elektrounterstützung.
Durch Sichtprüfung und mit einfachen Hilfsmittel stellen wir schnell fest ob Ihr Rad einen größeren Schaden erlitten hat.
Hier kurz die Vorgehensweise:
1) Sichtprüfung auf Deformationen, Beulen, Dellen, Kratzer, Risse und Lackschäden an allen Bauteilen
2) Messung beidseitiger Abstand Vorderrad / Gabel und Hinterrad / Sitzstrebe
3) Messung Rahmenverzug mit einfachen Hilfsmittel
5) Optische Rissprüfung der Schweißnähte mit Hilfe einer starken Lupe
4) Weitere Prüfung von Rahmenteilen wie Ober- und Unterrohr sowie Sitzstrebe mit Hilfsmittel
Zur Einschätzung der Schadenshöhe einige Ersatzteilpreise von Fahrrädern mittlerer Preisklasse (1.000 - 4.000 Euro):
Wir ermitteln den Zeitwert nach der klassifizierenden Methode von Professor Achenbach bzw. dem Institut
für Sachverständigenwesen (IFS). Diesen Wert vergleichen wir durch Marktwertrecherchen mit aktuellen
Gebrauchtpreisen und legen danach den Wiederbeschaffungswert fest.
Ein Totalschaden liegt normalerweise vor wenn:
Widerbeschaffungswert - Restwert > Reparaturkosten Brutto
Desweiteren ermitteln wir Reparaturdauer, Nutzungsausfall, Restwert, Wertminderung.